Seit 27. September 2026 ist „nachhaltig“ keine Werbefloskel mehr, sondern eine Behauptung, die Sie im Managementsystem belegen müssen.
„Nachhaltig“ ist seit 27. September 2026 eine Behauptung
Seit 27. September 2026 ist „nachhaltig“ auf der Verpackung, auf der Website oder im Angebot kein Wohlfühlwort mehr, sondern eine Behauptung, die Sie belegen müssen. Dasselbe gilt für „umweltfreundlich“, für Nachhaltigkeitssiegel und für Aussagen zur Klimaneutralität. Der Nachweis dafür entsteht nicht in der Marketingabteilung, sondern in Ihren Prozessen und Daten.
Was die EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen ändert
Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition, Richtlinie (EU) 2024/825) soll Greenwashing in der Unternehmenskommunikation unterbinden und Verbraucher:innen durch transparentere Aussagen besser informieren und schützen. In Österreich wird sie durch Novellen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) umgesetzt. Die neuen Regeln gelten seit 27. September 2026.
Was die EmpCo-Richtlinie zu Umweltaussagen festlegt, betrifft jede Stelle, an der Ihr Unternehmen über Umweltvorteile spricht: Werbung, Website, Verpackung, Produktdatenblatt und Angebot. Damit ist das Thema keine reine Marketingfrage mehr. Es betrifft Geschäftsführung, Qualitätsmanagement, Recht und Compliance, Einkauf, Produktentwicklung und Vertrieb. Wer eine Aussage nicht belegen kann, erhöht sein Compliance- und Reputationsrisiko erheblich.
Vier Änderungen, die Ihre Kommunikation direkt betreffen
Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ brauchen den überprüfbaren Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung. Ein allgemeines gutes Gefühl reicht nicht mehr.
Siegel dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie von staatlichen Stellen stammen oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das den Kriterien der EmpCo-Richtlinie entspricht. Selbst geschaffene Siegel ohne ein solches System fallen weg.
Produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität sind verboten, wenn sie sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette stützen.
Angaben zu künftigen Umweltleistungen, etwa zur Reduktion des Wasserverbrauchs, müssen in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan festgehalten werden. Ein Ziel ohne veröffentlichten Plan dorthin ist keine belastbare Aussage.
LEAN Insight
Ein veröffentlichter Fall aus Österreich zeigt, woran eine Umweltaussage scheitern kann. Nach einem Urteil des LG Linz darf die Brau Union AG „CO2 neutral gebraut“ nicht mehr ausloben, ohne gleichzeitig deutlich klarzustellen, dass im Brauprozess fossile und damit nicht CO2-neutrale Energieträger zum Einsatz kommen (konsumentenfragen.at, 09.08.2024). Die Aussage scheiterte daran, dass sie genau diese Tatsache aus dem eigenen Prozess ausblendete. Daraus leiten wir ab: Eine Umweltaussage braucht dieselbe Nachweiskette wie jedes andere Produktmerkmal. Wir empfehlen deshalb, bei der Freigabe einer Umweltaussage nicht beim Text anzusetzen, sondern beim Prozess. Prüfen Sie zuerst, ob Energieversorgung, Material und Fertigung die Aussage über den gesamten Prozess tragen, und erst danach, wie sie formuliert wird.
So wird eine Umweltaussage belastbar
Eine belastbare Umweltaussage ist das Ergebnis eines Freigabeprozesses. Die Erfolgsformel dafür hat fünf Schritte: technische Fakten, Nachweis, Prüfung, Freigabe, Kommunikation. Kommuniziert wird erst, was geprüft und freigegeben ist.

Getragen wird dieser Prozess von vier Handlungsfeldern. Governance heißt klare Verantwortlichkeiten, ein definierter Freigabeprozess für Nachhaltigkeitsaussagen und die Einbindung von Compliance und Recht. Daten und Nachweise heißt nachweisbare Umweltkennzahlen, dokumentierte Berechnungen und eine auditierbare Datenbasis. Kommunikation heißt verständliche Aussagen ohne Übertreibung, deren Nachweise jederzeit verfügbar sind. Schulung heißt, dass Marketing, Vertrieb, Produktmanagement und Führungskräfte die Anforderungen verstehen und anwenden können.
Für jede einzelne Aussage beantwortet die Prüfung vier Fragen: Welcher Umweltvorteil besteht tatsächlich? Worauf bezieht sich die Aussage? Welcher Nachweis liegt vor? Wo liegen ihre Grenzen? Beziehen Sie dabei auch Bilder, Farben und Symbole ein. Auch sie können den Eindruck besonderer Umweltfreundlichkeit vermitteln, ohne dass ein einziges Wort fällt.
Methodisch müssen Sie nichts neu erfinden. Die EmpCo-Richtlinie verweist selbst auf keine einzelne Norm. In der Praxis liefern etablierte Normen und EU-Systeme aber die methodische Grundlage, um Umweltaussagen belastbar zu machen. Entscheidend ist, sie nach ihrem Zweck zu unterscheiden.
ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme und EMAS als EU-Umweltmanagementsystem verankern Verantwortung, Daten und Freigaben in Ihrer Organisation.
ISO 14021 für umweltbezogene Anbietererklärungen, ISO 14067 für den Product Carbon Footprint, ISO 14040/14044 für die Ökobilanz und ISO 14025 für Umweltproduktdeklarationen (EPD) liefern die Methodik hinter einer Zahl.
ISO 14024 für Typ-I-Umweltzeichen und das EU Ecolabel als Europäisches Umweltzeichen decken die Kennzeichnung mit Umweltzeichen ab.
Was Ihnen ein verankerter Freigabeprozess bringt
Die naheliegende Reaktion auf strengere Regeln wäre, Umweltaussagen vorsorglich zu streichen. Damit verschenken Sie aber Leistungen, die Sie tatsächlich belegen könnten. Die bessere Antwort ist ein Freigabeprozess im bestehenden Managementsystem. Er liefert Aussagen, die einer rechtlichen Prüfung standhalten, weil jede davon auf dokumentierten Daten beruht.
Verankert wird er dort, wo Sie ohnehin Nachweise führen. Wer ein Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem betreibt, hat Verantwortlichkeiten, Freigaben und dokumentierte Nachweise bereits etabliert. Die Umweltaussage wird dort zu einem weiteren Produktmerkmal, das denselben Weg durchläuft.
Auf den Punkt gebracht: Gefragt sind nicht mehr möglichst viele Nachhaltigkeitsaussagen, sondern nur jene, die objektiv belegbar, transparent und verständlich sind. Am Ende steht das Vertrauen Ihrer Kund:innen. Wer Nachhaltigkeit sauber dokumentiert und kommuniziert, gewinnt dieses Vertrauen. Und Ihre Compliance Officer:innen, Qualitätsmanager:innen und Geschäftsführer:innen wissen bei jeder Aussage, worauf sie beruht.
Prüfen Sie Ihre Umweltaussagen, bevor es andere tun
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche Umweltaussagen stehen heute auf Ihrer Website, in Datenblättern, auf Verpackungen und in Angeboten, und welcher Nachweis steht hinter jeder einzelnen? Die LEAN MC Consulting Engineers prüfen Ihre bestehenden Aussagen gemeinsam mit Ihnen und verankern einen Freigabeprozess in Ihrem Managementsystem, damit jede neue Aussage vor der Veröffentlichung belegt ist. Wir machen Komplexität beherrschbar.