Globale Wertschöpfungsketten: Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der Supply Chain

Wertschöpfungsketten auf dem Prüfstand der Nachhaltigkeit

Nachdem die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur verbindlichen Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette und einen Rechtsrahmen für nachhaltige Unternehmensführung vorlegte, liegt nun dem Europäischen Parlament ein Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz zur Billigung vor. Hinter diesem Lieferkettengesetz steht die Idee, dass Unternehmen zukünftig ihre gesamte Lieferkette transparent darlegen und sicherstellen müssen, dass ihre Produkte unter Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards hergestellt werden. Gefährliche und unmenschliche Arbeitsbedingungen mit Niedriglöhnen aber auch das Abholzen von Regenwäldern in Schutzregionen und das Entsorgen von verseuchten Abwässern in Flüssen soll damit ein Ende haben und nicht mehr der hässliche Begleiter einer weltweit verzweigten Supply Chain sein.

Das bedeutet konkret: die Sorgfaltspflicht wird zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenspolitik. Denn mit den erhöhten rechtlichen Anforderungen, steigen auch die damit verbundenen Risiken und stellen Compliance- & Risikomanagementsystem auf die Probe.

Alles an die Kette

Bei Verstößen muss das in Europa ansässige Unternehmen dafür sorgen, dass sein Zulieferer Maßnahmen ergreift und die Verstöße abstellt. Sich dabei allein auf Audits zu verlassen, reicht nicht aus. Zusätzlich zur „Sorgfaltspflicht per Gesetz“ werden als Maßnahme noch Umweltvorgaben eingearbeitet um das Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, zu erreichen.

In Österreich soll das Lieferkettengesetz noch 2022 beschlossen werden und für Unternehmen mit 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz ab 150 Millionen Euro gelten. Für Branchen mit starker Umweltbelastung könnten diese Bestimmung noch verschärft werden.

Ein kurzer Check der Lieferkette

Ist das Gesetz in Kraft, ist es zu spät um sich systematisch mit Themen wie Datenaustausch, Artikelstammdaten oder Rückverfolgbarkeit zu beschäftigen. Um sich einen ersten Status zum Lieferkettengesetz zu verschaffen, kann das Beantworten folgender Fragen hilfreich sein:

  • Kennen Sie die gesamte Lieferkette inkl. die Zulieferer der Lieferanten?
  • Wer aus dieser Lieferkette erfüllt meine Anforderungen?
  • Wie beeinflusst das Lieferkettengesetz ihr Risikomanagement und können die Risiken minimiert werden?
  • Können alle Vorgaben aus dem Lieferkettengesetz struktiver und systematisch erfasst und dokumentiert werden?
  • Können valide Berichte aus der Lieferkette auf Anfrage erzeugt werden?

 

Wir als Fa. LEAN haben gemeinsam mit einem unserer starken Partner bereits Lösungen erarbeitet. Unsere Methodologie und der Einsatz einer dafür weiterentwickelten portablen Software-Lösung (Geotracking, verschlüsselte Echtzeitdokumentation, geführte Prozessleitfäden, etc.), ermöglicht es Unternehmen systemisch und zukunftssicher die neuen Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz zu erfüllen.

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